Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert – ein internationales Übereinkommen, das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sichern soll. Doch was ist seither passiert? Und wie sieht die Realität heute aus?
Ein aktueller Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zeigt: Der Anspruch der UN-BRK ist hoch – doch die Umsetzung bleibt oft lückenhaft.
📄 Zum Hintergrundbericht:
👉 bpb: UN-Behindertenrechtskonvention – Anspruch und Wirklichkeit
Was die UN-BRK fordert – und was noch fehlt
Die Konvention verpflichtet die Staaten dazu, unter anderem:
- Barrieren in Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheit abzubauen
- Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürger:innen zu sehen
- und Selbstbestimmung sowie Teilhabe aktiv zu fördern
Doch laut bpb-Bericht bestehen in Deutschland noch erhebliche Umsetzungsdefizite – z. B. bei:
- der inklusiven Bildung (viele Sonderstrukturen bestehen fort)
- dem Zugang zum Arbeitsmarkt
- der Barrierefreiheit in digitalen Räumen
- der konkreten Beteiligung von Betroffenen an politischen Entscheidungen
Unser Beitrag mit ESEP: Digitale Teilhabe möglich machen
Im Projekt ESEP setzen wir genau an diesen Lücken an. Unser Ziel: Selbstbestimmung und Partizipation für Erwachsene mit Behinderungen stärken – durch digitale Technologien wie AR und VR.
Wir entwickeln:
- Lernumgebungen, die auf individuelle Bedürfnisse eingehen
- Trainingsszenarien, die realistische Alltagssituationen sicher simulieren
Damit möchten wir einen Beitrag leisten zur praktischen Umsetzung der UN-BRK, speziell im Bereich Bildung und Teilhabe im digitalen Raum.
Fazit: Worte allein reichen nicht – es braucht Taten
Die UN-BRK ist ein starkes Versprechen. Aber ohne konkrete Maßnahmen bleibt sie ein Papiertiger. Projekte wie ESEP zeigen: Inklusion ist machbar – wenn wir sie mitdenken, mitplanen und mit Technologie unterstützen.