Schutz und Teilhabe gemeinsam denken
Digitale Technologien wie Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) bieten große Chancen für mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig stellt sich eine wichtige Frage: Wie schützen wir die persönlichen Daten dieser besonders sensiblen Nutzergruppe?
Menschen mit Behinderungen: Eine besonders schützenswerte Gruppe
Menschen mit Behinderungen gelten im Datenschutzrecht als vulnerable Gruppe. Das bedeutet: Sie sind in besonderer Weise schutzbedürftig – rechtlich, gesellschaftlich und ethisch. Gerade bei digitalen Lernumgebungen, bei Therapieanwendungen oder in der virtuellen Interaktion können personenbezogene Daten entstehen, die sehr sensibel sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gesundheitsdaten (z. B. Bewegungseinschränkungen, Diagnosen)
- Sensorische Daten (z. B. Eye-Tracking, Vitalwerte)
- Sprach- und Verhaltensdaten aus KI-gestützten Anwendungen
- Standort- und Nutzungsdaten von mobilen Geräten
Rechte nach DSGVO – auch in der Praxis umsetzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt klare Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Dazu zählen:
- Transparenz: Nutzer:innen müssen wissen, welche Daten wofür erhoben werden.
- Einwilligung: Diese muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen verständlich.
- Datenminimierung: Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie für den konkreten Zweck notwendig sind.
- Sicherheit: Technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung oder Zugriffsbeschränkungen sind Pflicht.
Barrierefreier Datenschutz: Verständlich und zugänglich
Ein oft übersehener Aspekt ist die Zugänglichkeit von Datenschutzinformationen:
Texte zur Einwilligung oder Datenschutzerklärungen müssen verständlich formuliert, visuell unterstützt und leicht auffindbar sein – idealerweise auch in Leichter Sprache oder mit Piktogrammen.
Denn: Datenschutz ist nur dann wirksam, wenn er verständlich und nachvollziehbar ist – unabhängig von Bildung, Sprache oder Beeinträchtigung.
Besondere Verantwortung bei Forschung und Entwicklung
Forschende und Entwickler:innen, die mit sensiblen Gruppen arbeiten, tragen eine besondere Verantwortung:
- Frühe Einbindung der Zielgruppe in Datenschutzfragen
- Ethische Begleitung durch unabhängige Stellen
- Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten, wo immer möglich
- Verzicht auf kommerzielle Nutzung sensibler Daten
Gerade bei Projekten wie unserem, bei denen Menschen mit Behinderungen im Zentrum stehen, muss Datenschutz nicht als Hürde, sondern als Grundlage für Vertrauen und Teilhabe verstanden werden.
Fazit: Teilhabe braucht Sicherheit
Datenschutz ist kein Nebenthema – sondern ein zentraler Baustein inklusiver Digitalisierung. Wer Technologien für Menschen mit Behinderungen entwickelt oder einsetzt, muss ihren Schutz ernst nehmen. Nur wenn Daten sicher und fair behandelt werden, kann echte Teilhabe gelingen.