Menschen mit Behinderungen

Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ bezieht sich auf jene Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Damit umschreibt Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention die Personengruppe, die in den Schutz des Übereinkommens fällt.

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